Beachten Sie bitte, das unser
Reisealphabet bestandteil der Reisebedingungen ist.
Oft gefragt:
Wenn Sie bei uns Ihre Reise buchen, bekommen Sie von uns eine Buchungsbestätigung mit einem Sicherungsschein der R+V Versicherung. Mit Übergabe des Sicherungsscheins werden € 50,00 pro Person als Anzahlung auf den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung bitten wir Sie bis 35 Tage vor Reisebeginn zu veranlassen. Die Versicherung beinhaltet die nach § 651k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notweniger Aufwendungen für die Rückreise. Damit sind alle Ihre Zahlungen auf den Reisepreis von Anfang an abgesichert.
Klare Vertragsverhältnisse sollen dazu beitragen, Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Bitte lesen Sie daher die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam.
1. Abschlus des Reisevertrages , Datenschutz
Unsere Angebote sind freibleibend. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmeldende vertritt ausdrücklich bei Buchung alle Reiseteilnehmer, die namentlich zu nennen sind. An Ihre Buchung sind Sie zwei Wochen ab dem Datum der Anmeldung gebunden, damit wir in dieser Zeit die Verfügbarkeit und die Kosten der Reiseleistungen prüfen können. Der Vertrag kommt durch unsere Annahme, d.h. durch Zugang unserer Buchungsbestätigung zustande.
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung der Reise betraut sind, erfolgt nicht. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen.
2. Zahlung:
Zahlungen vor Beginn der Reise dürfen wir nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 4 BGB verlangen oder entgegennehmen. Dieser Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung zugeschickt. Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheines werden 50EUR pro Reiseteilnehmer als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag auf den Reisepreis ist spätestens 35 Tage vor Reisebeginn fällig und muss am Fälligkeitstage ohne weitere Aufforderung auf einem unserer Konten eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 35 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. d. § 651 k Abs. 4 BGB sofort zur Zahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen.
Sind die Vorraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch HEROLÉ. HEROLÉ ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher schriftlich angedroht wurde.
3. Unsere Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach unserer Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Sie werden ergänzt durch die Reiseunterlagen und die allgemeinen Informationen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reiseanmeldung aufgenommen und durch die Reisebestätigung bestätigt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Mehrkosten aufgrund der von Ihnen gewünschten Leistungsänderungen sind nicht in dem im Leistungsbeschreibung ausgewiesenen Preis enthalten und werden zusätzlich berechnet.
4. Leistungs - und Preis änderungen:
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Bei Flugreisen liegt die Gestaltung des Flugplans und dessen Einhaltung vorrangig bei den Fluggesellschaften und den staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen sind teilweise nicht vermeidbar.
(3) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise, Beförderungskosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis wie folgt erhöhen:
a. Bei einer sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir eine entsprechende Erhöhung je Reisteilnehmer verlangen.
b. In anderen Fällen werden die vom jeweiligen Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Mehrkosten durch die Zahl der von uns gebuchten Sitzplätze geteilt. Der Teilnehmerpreis erhöht sich um diesen Betrag entsprechend.
Bei Wechselkurserhöhungen sind wir berechtigt, den Leistungsanteil der in der betreffenden Fremdwährung von uns zu erbringen ist, entsprechend anteilig weiterzureichen. Entsprechendes gilt bei der Erhöhung von Abgaben wie Steuern, Flughafen- und Hafengebühren.
5. Rücktrit durch den Kunden:
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Den Rücktritt haben Sie uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag steht uns unter Verlust des Anspruchs auf den Reisepreis eine angemessene Entschädigung entsprechend § 651 i BGB zu. Für die pauschalierten Rücktrittskosten gelten folgende Sätze pro Reisenden:
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: pauschal 50EUR Bearbeitungsgebühr
- ab 34. – 20. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- ab 19. – 10. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- ab 9. vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Mindestens aber 50EUR pro Reiseteilnehmer,
Bei Flugreisen können wir abweichend von Vorstehendem folgende Rücktrittskosten geltend machen:
- die tatsächlichen Kosten der Stornierung des Fluges für den Reiseteilnehmer, die bei Billigfliegern bis zu 100% des Flugpreises (ohne Steuern und Gebühren), zzgl. Stornierungskosten der Fluggesellschaft betragen können bzw. die Kosten einer entsprechenden Umbuchung, sowie
- die weiteren Stornierungskosten werden anhand des Reisepreises nach erfolgtem Abzug des Flugpreises (einschließlich Steuern und Gebühren) nach Staffel wie vorstehend genannt berechnet
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von uns geforderte Pauschale entstanden sind.
Wir sind jedoch auch berechtigt, eine höhere Entschädigung als die o. g. Pauschalen zu verlangen, wenn wir höhere Aufwendungen für Reiseleistungen nachweisen können, die wir nach Ihrem Rücktritt nicht anderweitig verwenden konnten. Dies kann insbesondere bei der Stornierung von Flugreisen eintreten. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
6. Rücktrit durch den Reiseveranstalter:
Wird eine im Reisevertrag ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück zu treten. Sie können in diesem Fall die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis anzubieten. Machen Sie von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird der bereits gezahlte Reisepreis in vollem Umfang unverzüglich an Sie zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Reisende dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Reise auszuschließen. Das gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Kündigt der Reiseveranstalter aus einem der genannten Gründe, behält er den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Er hat sich nur den Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungsmöglichkeit der Reiseleistungen anrechnen zu lassen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers:
Bis zum Beginn der Reise kann der Reiseteilnehmer gemäß §651 b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. HEROLÉ kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner, der ursprüngliche Reiseteilnehmer jedoch nur bis zur Höhe des Reisepreises. Hingewiesen sei an dieser Stelle auf die in der Regel hohen Mehrkosten bei Umbuchung für Flugreisen mit Billigfliegern.
Pro Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25EUR pro Person fällig.
9. Gewährleistung und Abhilfe, Mitwirkungspflicht:
(1) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir werden uns nach Ihrer Anzeige bemühen, in angemessener Frist Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung. Sie können die Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme nicht zumutbar ist.
(2) Bei Reisestörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder uns zu melden.
(3) Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch einen Mangel können Sie den Vertrag kündigen, wenn wir innerhalb einer Ihrerseits gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen haben. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder wir diese verweigern oder wenn Ihnen die Fortsetzung der Reise unzumutbar ist.
10. Haftungsbeschränkung:
(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
(2) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in den Reiseausschreibungen und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Vertragsveranstalters sind.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solche gestützte gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann, so können wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.
11. Auschlus von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB müssen Sie binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber schriftlich geltend machen. Nach diesem Zeitpunkt können Sie nur dann noch Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Gewährleistungsansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Schweben zwischen Ihnen und HEROLÈ-Reisen Verhandlungen, ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder HEROLÉ die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern.
12. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck:
Bei Reisegepäck sind, zusätzlich zu den Ziffern 8 und 10 dieser Reisebedingungen erforderliche Erklärungen, Verlust oder Beschädigung unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dieses ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international als Lost Report bezeichnet). Ohne eine solche rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen, zum Beispiel für Flug- und Seegepäck, Ausschlussfristen enthalten.
13. Pass, Visa und gesundheitspolizeiliche Formalitäten:
HEROLÉ-Reisen informiert Sie mit der Buchungsbestätigung über die Pass- und Visumserfordernisse sowie über Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Dies gilt nur für deutsche Staatsangehörige. Für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
13. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens:
Wir sind verpflichtet, Sie bei Flugreisen über die Identität der ausführenden Luftfahrtgesellschaften zu informieren. Stehen bei der Buchung die eingeschalteten Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so benennen wir Ihnen diejenigen Unternehmen, die voraussichtlich die Flüge durchführen werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaften die Flüge durchführen werden, informieren wir Sie unverzüglich. Gleiches gilt bei einem Wechsel einer benannten Fluggesellschaft. Die „Black-List“ kann über die Internetseiten der Europäischen Kommission (www.air-ban.europa.eu) oder das Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) aufgerufen werden.
14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Gerichtsstand in Dresden.
Stand Juli 2007